AnNe's PaGe - Aus- rüstung des Reiters |
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Eine sachgemäße und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung besteht aus:
- einer bruch- und splittersicheren Reitkappe bzw. einem Reithelm. Sie sollte beim Reiten immer getragen werden. Für Junioren ist der Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung generell in LP gemäß LPObzw. in Wettbewerben nach WBO vorgeschrieben. Außerdem ist das Tragen der Reitkappe bzw. des Reithelms für alle Reiter beim Springen auf Turnieren (auch in den Vorbereitungen) und im Gewöhnungs- und Reitpferde- LP grundsätzlich Pflicht. Empfohlen wird ein Schutzhelm gemäß Europäischer Norm " EN 1384";

- einer gut passenden Reithose;

- Reitstiefeln mit langem Schaft und bis zum Absatz durchgehender Sohle (gilt auch für Stiefeletten, die zur Jodhpur- Hose getragen werden) oder Stiefeletten und gleichfarbige, eng anliegende Glattleder- Chaps sofern sie optisch einteiligen Reitstiefeln entsprechen;

- Reithandschuhen;

- einer Schutzweste, die die für die Springausbildung empfohlen, im Geländeteil einer Vielseitigkeitsprüfung vorgeschrieben sowie in Dressur- und Basis /Aufbau-LP erlaubt ist.

Zusätzlich für fortgeschrittene Reiter:
- eine elastische, aber nicht zu weiche Gerte (Dressurgerten bis 1,20 m lang, Springgerte bis 0,75 m lang)

- Sporen, die so zu verschnallen sind, dass der Dorn horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist, max. Dornlänge 4,5 cm (inkl. Rädchen), in Vielseitigkeits- LP max. Dornlänge 3,5 cm mit glatten Endflächen.

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